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Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Privatarchiv Wunsch
Inhaber: Andre Wunsch
Marschnerstr. 14, 01307 Dresden
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Privatarchiv Wunsch
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Von
diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit.
§ 2 Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, hinsichtlich Ausführung, Menge, Preise, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend.
2. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Das Privatarchiv Wunsch kann das Angebot nach seiner Wahl dadurch annehmen, daß es entweder innerhalb von 14 Tagen eine Auftragsbestätigung zusendet oder dadurch, daß es dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zustellt.
§ 3 Preise, Preisänderungen
1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein.
2. Die Versandkosten entstehen in Abhängigkeit vom Lieferort in unterschieldlicher Höhe. Beim erreichen von bestimmten Mindestbestellwerten ist die Lieferung versandkostenfrei. Ausgenommen von dieser Regelung sind ev. Nachnahmekosten. Sind auf den Bestellformularen keine Angaben zu der Höhe der Versandgebühren gemacht, können diese beim Privatarchiv Wunsch gesondert erfragt werden. Die Versandkosten werden zusätzlich zum Preis für die bestellte Ware dem Kunden in Rechnung gestellt.
3. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbarten und/oder tatsächlichen Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Privatarchiv Wunsch; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 Prozent, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Lieferzeiten
1. Die Lieferzeit beträgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bis zu 1 Woche.
2. Gerät das Privatarchiv Wunsch in Verzug, so ist ihm durch den Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Diese beträgt fünf Werktage, wenn die Waren beim Privatarchiv Wunsch am Lager sind und zehn Werktage, wenn die Waren erst hergestellt werden müssen. Kann die Ware auch innerhalb der gestellten Nachfrist nicht geliefert werden, ist der Besteller berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht des Privatarchiv Wunsch besteht nicht.
3. Die Einhaltung dieser Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
4. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder von Ereignissen, die für das Privatarchiv Wunsch die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat das Privatarchiv Wunsch nicht zu vertreten. Es ist vielmehr berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufsfrist hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5. Der Käufer kann von dem Privatarchiv Wunsch die Erklärung verlangen, ob es zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern will. Gibt das Privatarchiv Wunsch keine Erklärung, kann der Käufer nur zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§ 5 Versand- und Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport auszuführende Institution übergeben worden ist und zwecks Versendung das Privatarchiv Wunsch verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen auf seine Rechnung versichert.
§ 6 Gewährleistung
1. Liegt ein von dem Privatarchiv Wunsch zu vertretender Mangel vor, ist es nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist es verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten, Wege- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wird.
2. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist das Privatarchiv Wunsch zur Mangelbeseitigung oder Zusatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese um eine angemessene Frist hinaus, aus Gründen, die das Privatarchiv Wunsch zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden, sind ausgeschlossen.
4. Die Feststellung auffälliger Mängel muß dem Verkäufer unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln spätestens 10 Tage nach Entgegennahme der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich bei Erkennbarkeit - schriftlich dem Privatarchiv Wunsch bekanntgegeben werden, andernfalls entfällt die Verpflichtung zur Gewährleistung.
5. Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, wird keine Gewähr geleistet.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die das Privatarchiv Wunsch aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt das Eigentum an der Vertragsware (sog. Vorbehaltsware) vorbehalten. Der Käufer darf über die Vorbehaltswaren nicht verfügen.
2. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Privatarchiv Wunsch hinweisen und es unverzüglich benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist das Privatarchiv Wunsch berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Haustürwiderrufsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für das Privatarchiv Wunsch vorgenommen. Wird für die Kaufsache mit anderen nicht dem Privatarchiv Wunsch gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt das Privatarchiv Wunsch Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
§ 8 Zahlung
1. Die Zahlung erfolgt entweder per Abbuchung von der Kreditkarte, oder per Bankeinzug vom Konto (Lastschrift), oder per Überweisung (Vorkasse), oder bei Lieferung an den Überbringer der Ware (Nachnahmeversand).
2. Wird nach der Abbuchung von der Kreditkarte oder vom Konto eine Rücklastschrift bzw. Rückbuchung veranlasst, so ist das Privatarchiv Wunsch berechtigt dem Käufer die damit verbundenen Gebühren in Rechnung zu stellen. Diese Kosten betragen für den Fall einer Rücklstschrift vom Konto mindestens 15,- Euro und bei einer Rückbuchung bereits abgebuchter Beträge von der Kreditkarte mindestens 25,- Euro. Hinzu kommen noch Fremdgebühren die ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
3. Das Privatarchiv Wunsch ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist das Privatarchiv Wunsch berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4. Eine Zahlung gilt - unabhängig davon ob Rechnung gestellt wurde oder nicht - erst dann als erfolgt, wenn das Privatarchiv Wunsch über den Betrag verfügen kann.
5. Gerät der Käufer in Verzug, so ist das Privatarchiv Wunsch berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer/Besteller eine geringere Belastung nachweist.
6. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist das Privatarchiv Wunsch berechtigt, zum kostengünstigen Forderungseinzug zunächst ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Das beinhaltet auch die Übergabe von Informationen wie Adressdaten, Bankverbindung u.a., die dem Forderungseinzug dienen können. Die dabei entstehenden Inkassokosten werden vom Käufer als Verzugsschaden dem Privatarchiv ersetzt, unabhängig ob der Käufer selbst Kaufmann ist oder nicht. Das gilt auch dann, wenn durch anhaltenden Verzug des Käufers die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung der offenen Forderungen im Klageweg notwendig wird. Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren gelten als gesonderter Verzugsschaden.
7. Wenn dem Privatarchiv Wunsch Umstände bekanntwerden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist das Privatarchiv Wunsch berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Das Privatarchiv Wunsch ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Privatarchiv Wunsch und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
4. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn das Privatarchiv Wunsch sie schriftlich bestätigt.
Privatarchiv Wunsch
Januar 2008
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